Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

Behörde für Umwelt und Energie – Unternehmen für Ressourcenschutz

Das Förderprogramm widmet sich der Förderung der Erschließung vorhandener Einsparpotentiale von Energie, Wasser und Rohstoffen bei Hamburger Unternehmen.
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Abteilung Wirtschaft und Umwelt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Unternehmen für Ressourcenschutz“

Die Behörde für Umwelt und Energie hat sich der Förderung der Erschließung vorhandener Einsparpotentiale von Energie, Wasser und Rohstoffen bei Hamburger Produktions- und Dienstleistungsunternehmen sowie Handwerksbetrieben verschrieben.

Das Programm wurde im Jahr 2001 vom Hamburger Senat gegründet mit dem Ziel, die Unternehmen in Hamburg beim effizienten Einsatz von Ressourcen zu unterstützen. Die Höhe der Förderung von Organisationen durch das Programm beträgt bis zu 700 Euro pro eingesparter Tonne CO2 je Jahr.

Voraussetzungen für die Förderung

Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben. Interessierte Organisationen können Anträge bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, rückzahlbaren Zuschusses oder zinssubventionierten Darlehens.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe