Die Zielsetzung der Sozialen Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) unterstützt Bauprojekte für Mietwohnungen für Menschen mit geringem Einkommen. Neben dem Neubau wird auch der Ersterwerb solcher Wohnungen gefördert. Die Höhe der Förderung variiert je nach Region, Maßnahme und Ausstattung.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen aus Hessen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass in der jeweiligen Region ein Bedarf an preiswertem Wohnraum besteht, mindestens 15% Eigenleistung erbracht wird und die Kommune mindestens 10.000 € pro Mieteinheit finanziert. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt.
Für die Antragstellung muss das Projekt zunächst bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle beim HMWEVW angemeldet werden. Nach Bestätigung der Aufnahme muss der Antrag bei der Wohnungsbauförderstelle eingereicht werden, welche diesen an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiterleitet.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Baudarlehens und eines Zinszuschusses.