Die Förderziele der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert im Rahmen der Klimaanpassung Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Belastungen in sozialen Einrichtungen. Das Programm läuft bis 2023.
Voraussetzungen für die Förderung
Im Rahmen des Programms werden ausschließlich Projekte gefördert. Fördermittel können von sozialen Einrichtungen wie Bildungseinrichtungen, Kommunen oder Sozialverbänden aus ganz Deutschland beantragt werden. Es werden bis zu 90% der Gesamtsumme gefördert.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Förderfähig sind beispielsweise:
- Beratung hinsichtlich klimafreundlicher Anpassungen
- Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen
- Kampagnen und Weiterbildungen