Die Förderziele des Programms Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Mietwohnungen)
Die Förderung Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Mietwohnungen) unterstützt die nachhaltige Sanierung und Modernisierung von Mietwohnungen im Freistaat Thüringen.
Die Darlehen, die im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Mietwohnungen) vergeben werden, obliegen dem Verantwortungsbereich der Thüringer Aufbaubank. Die durchschnittliche Förderhöhe beträgt 60.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte vom Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gefördert. Lediglich Organisationen aus Thüringen können Fördermittel beantragen. Nicht möglich ist eine Förderung von ausländischen Projekten durch das Förderprogramm. Die Antragstellung erfolgt formlos und auf schriftlichem Wege.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Baukosten gefördert werden. Bei dieser Förderung muss der Bereich Wohnen im Vordergrund stehen. In der Förderlinie werden dabei nur Darlehen vergeben.