Die Förderziele des Bayerischen Wohnungsbauprogramm - Mietwohnraum
Das Ziel des Landratsamts München liegt in der Förderung der Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Wohnungssuchende, die mit ihrem Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten.
Ziel des Programms ist es insbesondere, Wohnungen zu fördern, die langfristig von einem möglichst großen Personenkreis genutzt werden können, insbesondere auch von älteren Menschen. Die Höhe der Förderung von Organisationen durch das Bayerische Wohnungsbauprogramm - Mietwohnraum beträgt durchschnittlich 10.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben. Es werden durch das Programm keine Projekte im Ausland berücksichtigt. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite des Landratsamts München bereitgestellt. Interessierte Organisationen können Förderanträge bei der jeweiligen Bezirksregierung, der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg einreichen.
Das wird im Detail gefördert
Es werden Zuschüsse im Bereich Baukosten vergeben.