Die Förderziele des Programms „Bayerisches Modernisierungsprogramm“
Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt unterstützt Projekte, die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnplätze in einem Pflegeheim modernisieren. Je nach Art des Projekts werden zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse vergeben.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten müssen je Wohnung mindestens 5.000 € betragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Bayern tätig sind. Interessierte Organisationen können Anträge bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Bezirksregierung, Landeshauptstadt München oder Städte Nürnberg und Augsburg) einreichen.
Wichtig ist, dass das betreffende Gebäude im Jahr der Antragstellung zum 31.12. mindestens 15 Jahre alt ist und mindestens 3 Mietwohnungen oder 8 Pflegeplätze umfasst.