Die Zielsetzung der Förderrichtlinie KitaBau
Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) unterstützt mit der Förderrichtlinie KitaBau Projekte zur Schaffung neuer und der Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in Sachsen. Es werden Maßnahmen wie Neu-, Um-, Erweiterungs- und Ersatzneubauten, Sanierungen und Modernisierungen an Gebäuden und Außenanlagen sowie Ausstattungen finanziert.
Es werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernommen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Richtlinie fördert Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände sowie Vereinigungen. Fördermittel können an Organisationen in Sachsen vergeben werden. Projekte im Ausland erhalten keine Finanzierung.
Förderanträge können bis zum 31.7. eines laufenden Jahres beim KSV eingereicht werden. Bei betrieblich unterstützten Kindertageseinrichtungen müssen die Anträge bereits bis zum 31.10. für das Folgejahr eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.