Die Förderziele des Programms Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Dabei werden Aufrüstungen von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz genehmigt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent, höchstens jedoch 1.500 € je Einzelmaßnahme. Es werden maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr je Unternehmen bewilligt.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert Projektvorhaben von gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern sowie gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in ganz Deutschland vergeben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung durch das Programm erhalten.
Nähere Hinweise zur Antragstellung sind auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu finden. Anträge sollten bis zum 15.10. gestellt werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses. Es werden unter anderem Einbau- und Systemkosten von genehmigten Abbiegeassistenzsystemen unterstützt.