Die Förderziele des Programms „Messeprogramm junge innovative Unternehmen“
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland, um die Vermarktung von Produkten zu unterstützen. Dabei werden ausschließlich Organisationen aus den Bereichen Dienstleistungen, Handwerk, Technik und Telekommunikation unterstützt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben bis maximal 7.500 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte von Kleinunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland gefördert, die nicht älter als 10 Jahre sind. Projektvorhaben aus dem Ausland werden nicht gefördert. Antragssteller müssen sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter anmelden.