Die Förderziele der IKU - Barrierearme Stadt
Die KfW Bankengruppe hat sich der Förderung von investiven Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren sowie des alters- und familiengerechten Umbaus der kommunalen Infrastruktur verschrieben.
Es werden insbesondere Maßnahmen an der kommunalen und sozialen Infrastruktur, so z. B. an Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken sowie Veranstaltungs- und Sportstätten sowie an bestehenden Verkehrsanlagen gefördert. Die Höhe der Förderung von Organisationen durch das Programm IKU - Barrierearme Stadt beträgt durchschnittlich 50.000.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert ausschließlich Projektvorhaben von Organisationen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in ganz Deutschland vergeben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung durch das Programm IKU - Barrierearme Stadt erhalten. Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der KfW Bankengruppe einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Baukosten gefördert werden. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich Barrierefreiheit bezieht. Es werden Darlehen für die Förderung vom IKU - Barrierearme Stadt vergeben.