KfW – Barrierearme Stadt

Das Förderprogramm widmet sich der Förderung von investiven Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren in der kommunalen Infrastruktur.
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der IKU - Barrierearme Stadt

Die KfW Bankengruppe hat sich der Förderung von investiven Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren sowie des alters- und familiengerechten Umbaus der kommunalen Infrastruktur verschrieben.

Es werden insbesondere Maßnahmen an der kommunalen und sozialen Infrastruktur, so z. B. an Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken sowie Veranstaltungs- und Sportstätten sowie an bestehenden Verkehrsanlagen gefördert. Die Höhe der Förderung von Organisationen durch das Programm IKU - Barrierearme Stadt beträgt durchschnittlich 50.000.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert ausschließlich Projektvorhaben von Organisationen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in ganz Deutschland vergeben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung durch das Programm IKU - Barrierearme Stadt erhalten. Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der KfW Bankengruppe einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Baukosten gefördert werden. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich Barrierefreiheit bezieht. Es werden Darlehen für die Förderung vom IKU - Barrierearme Stadt vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe