Die Förderziele der INTERREG-, STRING- und Ostseekooperationsrichtlinie
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz unterstützt durch die INTERREG-, STRING- und Ostseekooperationsrichtlinie die Zusammenarbeit im Nord- und Ostseeraum auf europäischer Ebene. Im Fokus der Arbeit steht die Weiterentwicklung von internationalen Partnerschaften und Kooperationen.
Der Eigenanteil an den Projektkosten liegt bei mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei einer Fördersumme von 1.000 Euro.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert öffentliche Einrichtung, Stiftungen, Verbände und Vereinigungen. Die Fördermittel können an Organisationen in Schleswig-Holstein ausgezahlt werden. Außerdem können Kooperationen zwischen Schleswig-Holstein und den Ländern Dänemark, Norwegen, Finnland, Schweden, Polen, den Baltischen Staaten und den Niederlanden sowie der Region Kaliningrad/Nordwestrussland unterstützt werden.
Nähere Informationen zur INTERREG-, STRING- und Ostseekooperationsrichtlinie können auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz eingesehen werden.
Das wird im Detail gefördert
Diese Maßnahme wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt.