Die Zielsetzung der Sozialen Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) unterstützt Bauprojekte für von Studenten genutzte Mietwohnungen. Neben dem Neubau wird in besonderen Fällen auch der Umbau von bestehenden Gebäuden zu Mietwohnungen gefördert. Die Höhe der Förderung variiert je nach Region und beträgt zwischen 1.600 und 1.900 € pro Quadratmeter.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen aus ganz Hessen. Es müssen mindestens vier zusammenhängende Wohneinheiten geschaffen werden, welche allesamt bezugsfertig hergerichtet sein müssen. Aus den Haushalten muss mindestens eine Person an einer hessischen Hochschule studieren. Zudem sind Einkommensgrenzen einzuhalten.
Für die Antragstellung muss das Projekt zunächst bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle beim HMWEVW angemeldet werden. Nach Bestätigung der Aufnahme muss der Antrag bei der Wohnungsbauförderstelle eingereicht werden, welche diesen an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiterleitet.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens und eines Finanzierungszuschusses.