Die Förderziele des Programms zur Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft
Das Förderprogramm unterstützt in Nordrhein-Westfalen den Neubau und die Erweiterung von Wasseranlagen zur Speicherung und Entnahme für die Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft. Außerdem werden für diesen Zweck auch Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen gefördert. Zuwendungen zum Neubau und zur Erweiterung überbetrieblicher Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke in Gartenbau und Landwirtschaft. Damit liegt die Förderung im Bereich Agrarwirtschaft und Gartenbau.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind Bauprojekte von Körperschaften des öffentlichen Rechts, einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden und Wasser- und Bodenverbände. Projektförderung in Anteilsfinanzierung von bis zu 70 Prozent, nach Abzug von Beiträgen Dritter anfallenden zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Zuschussbetrag sollte mindestens 20.000 Euro betragen und höchstens Zuwendung 2,1 Millionen Euro. Die Förderanträge werden vor Beginn der Maßnahme bei der Direktion der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bzw. den Landesbeauftragten gestellt. Das Antragsformular findet sich auf der Webseite des Förderprogramms.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses vergeben.