Thüringer Staatskanzlei: Kulturelle Filmförderung und Medienförderung im audiovisuellen Bereich

Die "Kulturelle Filmförderung und Medienförderung im audiovisuellen Bereich" unterstützt Projekte in Film und Medien.
Thüringer Staatskanzlei
Referat 3A3 Medienwirtschaft, Medienstandort
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Thüringer Staatskanzlei: Kulturelle Filmförderung und Medienförderung im audiovisuellen Bereich

Das Programm fördert kulturelle Projekte von Film und Medien, welche einen Bezug zum Freistaat Thüringen haben. Dabei fokussiert sich das Programm vor allem auf das Thema Film. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in den Bereichen Kunst und Kultur. Träger der Förderung ist das Land Thüringen.

Voraussetzungen für die Förderung

Mit dem Programm werden ausschließlich Projekte gefördert, jedoch keine laufenden Kosten. Eine Förderung können alle in Thüringen ansässigen Organisationen beantragen. Es ist keine Förderung von Vorhaben im Ausland möglich. Anträge auf Förderung müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Die Antragsformulare finden sich auf der Internetseite des Freistaates Thüringen.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung "Kulturelle Filmförderung und Medienförderung im audiovisuellen Bereich" vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

  • Film und Fernsehen

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe