Die Förderziele des Programms „Aktive Eingliederung“
Die Initiative möchte das Selbstwertgefühl und die Selbständigkeit von älteren Arbeitslosen (über 50), Langzeitarbeitslosen, Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Problemen und Arbeitslosen mit Migrationshintergrund stärken. Dazu werden Intensivbetreuung sowie Kontrolle der Kompetenzentwicklung, Umsetzung längerfristiger Beschäftigungsangebote im gemeinwohlorientierten Bereich und Projektkoordination und –assistenz gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsteller müssen Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sein. Projekte, die außerhalb des Bundeslandes durchgeführt werden, sind nicht förderfähig. Anträge können jederzeit schriftlich beim Projektträger eingereicht werden. Die Antragstellung ist formgebunden und das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Stufen. Nähere Informationen sind auf der Website des Fördergebers zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Förderfähig sind unter anderem der monatliche Arbeitgeberbruttolohn des Projektpersonals, notwendige Reisekosten sowie Leistungen Dritter zur aufgabenbezogenen Qualifizierung.