Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Zuwendungen für Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (Richtlinie NiB-AUM)

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung niedersächsischer und Bremer Agrarumweltmaßnahmen.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Johannssenstraße 10
30159 Hannover

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Die Förderziele des Programms Zuwendungen für Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (Richtlinie NiB-AUM)

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat sich der Förderung niedersächsischer und Bremer Agrarumweltmaßnahmen verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur Organisationen der Branche Agrarwirtschaft und hat sich dabei auf die Subbranche Landwirtschaft spezialisiert.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert sowohl Projektvorhaben von Organisationen als auch laufende Kosten. Fördermittel des Programms werden nur an Organisationen vergeben, die in Niedersachsen und Bremen tätig sind. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung durch das Programm erhalten.

Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. Der Mindestförderbetrag liegt bei 250 €. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt. Es werden verschiedene Maßnahmen gefördert, beispielsweise:

  • Einführung oder Beibehaltung umweltverträglicher Anbauverfahren
  • Gewässerschonende Landbewirtschaftung
  • Naturschutzgerechte Landbewirtschaftung
  • Arten- und Biotopschutz

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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