Die Förderziele des Programms „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“
Das Förderprogramm vergibt Zuschüsse an Organisationen, die Maßnahmen planen, welche es Menschen mit Behinderung erleichtern sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Lohnkostenzuschüssen, Berufsbegleitung und Jobcoaching sowie Einstellungs- und Ausbildungsprämien.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Förderung ab: Lohnkostenzuschüsse betragen bis zu 75 % des Arbeitnehmer-Bruttolohnes, Einstellungsprämien bis zu 7.000 € und Ausbildungsprämien bis zu 4.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Arbeitsverhältnisse müssen für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden.
Das wird im Detail gefördert
Das LVR unterstützt die Integration von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen, schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, Menschen mit seelischer Behinderung sowie Menschen mit Autismus-Diagnose.