Die Förderziele des Programms „Ausbildungsplatzförderung“
Das Programm „Ausbildungsplatzförderung“ fördert Abbrecher einer Ausbildung, Altbewerber und Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf in Hessen durch die Zahlung in Höhe der geleisteten tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung.
Die Zuschüsse werden für maximal 6 Monate gewährt.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften aus Hessen. Die Auszubildenden dürfen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.