ILB – Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen

Das Förderprogramm Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen widmet sich der Förderung von Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen im Bundesland Brandenburg.
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104–106
14480 Potsdam

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Die Förderziele des Programms Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat sich der Förderung von Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen im Bundesland Brandenburg verschrieben.

Vorrangiges Ziel des Förderprogramms ist die Förderung des Wohnungswesens im Land Brandenburg. Die Höhe der Förderung von Organisationen durch das Programm Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen beträgt durchschnittlich 5.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung/h2>

Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bundesland Brandenburg haben. Es werden durch das Programm Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen keine Projekte im Ausland berücksichtigt. Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden anfallende Baukosten unterstützt. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich Wohnen beziehen muss. Die Förderung Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen vergibt nur Bürgschaften.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit