Förderschwerpunkte der "Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit in Thüringen (ÖGB-Richtlinie)"
Die "Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit in Thüringen (ÖGB-Richtlinie)" fördert gemeinwohlorientierte Arbeit für langzeitarbeitslose Personen oder arbeitslose Personen im Langzeitleistungsbezug, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Im Auftrag der zuständigen Landesministerien setzt die GFAW die ESF-Richtlinien und Förderprogramme des Freistaats Thüringen um.
Fördervoraussetzung der "Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH"
Es werden ausschließlich laufende Kosten gefördert. Organisationen aus Thüringen sind berechtigt eine Förderung zu beantragen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Zunächst muss eine formgebundene Kurzbeschreibung zu Art und Inhalt des vorgesehenen Arbeits- bzw. Gemeinwohlarbeitsplatzes bei den Regionalstellen der GFAW eingereicht werden. Die GFAW prüft diese Kurzbeschreibung und koordiniert das weitere Antragsverfahren mit den Jobcentern.
Förderbeispiele
Das Kooperationsprojekt der Thomas-Mann-Regelschule und des KiK e.V. kümmert sich um ausländische Kinder und Jugendliche sowie um deren Eltern und Angehörige und um Schulschwänzer. Die Projektteilnehmer sollen individuell ganzheitlich gefördert werden und ein besseres Willkommensklima in der Schule erleben.
Das wird gefördert
Es können nur Mitarbeiterkosten gefördert werden. Im Rahmen der Förderung vom "Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit in Thüringen (ÖGB-Richtlinie)" werden Zuschüsse vergeben.