Die Förderziele der Rückkehrberatung und Reintegration
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport fördert Organisationen und Kommunen, die Rückkehrberatungen und Reintegrationsmaßnahmen für ausreiseinteressierte Ausländer anbieten. Es werden beispielsweise Beratungen, Durchführungen, Konzeptentwicklungen und Fortbildungen.
Die Höhe des Zuschusses liegt in der Regel bei 90 Prozent.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Land Schleswig-Holstein fördert Kommunen, Verbände und Vereinigungen. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen bis zum 1.12. des Vorjahres an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport gestellt werden. In der Regel werden Projekte für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr bewilligt, bei einem Folgeantrag kann mit entsprechenden Maßnahmen bereits vorzeitig begonnen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.