Die Zielsetzung der Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen
Die Maßnahme Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen der Bezirksregierung Düsseldorf hat das Ziel Fachpersonal bei der Errichtung und Unterhaltung von Informationsstellen für Selbsthilfegruppen zu fördern. Dabei unterstützt die Maßnahme "Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (Selbsthilfe-Kontaktstellen-Förderrichtlinien)" nur Organisationen aus der Gesellschaftsbranche und hat sich dabei auf die Subbranche Soziales spezialisiert.
Das Förderprogramm "Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 15.000 €.
Bedingungen für die Förderung
Es werden nur laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragt werden. Die Förderung durch die Maßnahme "Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (Selbsthilfe-Kontaktstellen-Förderrichtlinien)" für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Informationen zur Antragstellung sind den Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen aus der Webseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Mitarbeiterkosten gefördert werden. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich Lohnkosten bezieht. Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben.