Sozialministerium NRW – ESF-Förderrichtlinie

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Projekte, die sich mit den Themen Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung, Inklusion und Integration beschäftigen.
Regionalagentur Region Köln
Hohe Straße 160 – 168
50667 Köln

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der ESF-Förderrichtlinie

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der ESF-Förderrichtlinie Projekte, die sich mit dem Arbeitsmarkt, der Aus- und Weiterbildung und/oder den Themen Inklusion bzw. (soziale) Integration beschäftigen. Ziel des Programms ist die Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde von der Europäischen Union ins Leben gerufen und soll Menschen den Zugang zu Jobs und Qualifizierungsmaßnahmen erleichtern.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung erfolgt projektbezogen. Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Kommunen, gemeinnützige Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine aus ganz Nordrhein-Westfalen.

Anträge auf Förderung können jederzeit bei der zuständigen Bezirksregierung eigereicht werden. Ansprechpartner für weitere Informationen sind die Regionalagenturen, welche über die Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen aufgerufen werden können.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

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Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit