HMWEVW – Soziale Mietwohnraumförderung (Modernisierungsmaßnahmen)

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen fördert Modernisierungsmaßnahmen an Wohnungen für Geringverdiener und Studenten.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Sozialen Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) unterstützt die Durchführung von Modernisierungen an Mietwohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen und Studenten. Folgende Maßnahmen werden unter anderem abgedeckt:

  • Änderung des Grundrisses und Ergänzung von Balkonen
  • Anpassung der natürlichen Belichtung und Belüftung
  • Energetische Optimierungen und Verbesserung der Energie- und Wasserversorgung
  • Erneuerung der Sanitäranlagen
  • Verbesserung des Feuchtigkeits- und Schallschutzes
  • Barrierefreie Ausgestaltung der Wohnungen
  • Anlegen von Grünflächen und Kinderspielplätzen
  • Instandsetzungen
  • Das vergebene Darlehen deckt bis zu 80% der Ausgaben ab. Darüber hinaus kann ein Finanzierungszuschuss in Höhe von 20% des Darlehensbetrags beantragt werden.

    Voraussetzungen für die Förderung

    Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen aus Hessen.

    Für die Antragstellung muss das Projekt zunächst bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle beim HMWEVW angemeldet werden. Nach Bestätigung der Aufnahme muss der Antrag bei der Wohnungsbauförderstelle eingereicht werden, welche diesen an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiterleitet.

    Das wird im Detail gefördert

    Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens und eines Finanzierungszuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

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Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit