Die Förderziele des Programms „Bürgerbusprojekte“
Das Programm vergibt Zuschüsse an ehrenamtliche Vereine, Organisationen und Gemeinden im Freistaat Bayern, welche das Mobilitätsangebot im ländlichen Raum Bayerns durch die Bereitstellung von Bürgerbussen verbessern. Bei Bürgerbussen handelt es sich um Kleinbusse mit bis zu 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrerin/Fahrer.
Das Hauptziel der Förderung liegt im Bereich Infrastruktur. Hierbei werden vor allem Projekte gefördert, die in neue Fahrzeuge investieren und damit den ÖPNV sichern. Auch die Organisation von Bürgerbusvereinen und der Erwerb von erforderlichen Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung wird unterstützt.
Das Förderprogramm wird durch das Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) umgesetzt.
Es werden Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von bis zu 30.000 € gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Fördermittel werden nur an ehrenamtliche Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert. Anträge für eine Förderung werden bei der zuständigen örtlichen Regierung jährlich, bis zum 30. September, eingereicht. Antragsformulare können über das BayernPortal heruntergeladen werden. Anträge müssen eine detaillierte Vorhabensbeschreibung sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.