Die Förderziele des Programms „Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN“
Die Förderung unterstützt die Modernisierung und Instandsetzung leerstehender Wohngebäude, um so für eine Gewährleistung der Wohnraumversorgung zu sorgen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Wohneinheit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 €. Für Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs werden maximal 20.000 € vergeben.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt. Das Projekt muss innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage begonnen werden. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu senden.