LVwA – Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und Vereinssportstättenbaus

Die „Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und Vereinssportstättenbaus“ fördert Bau und Modernisierung von Sportstätten im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Landesverwaltungsamt
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus“

Durch das Programm „Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus“ fördert das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt den Bau und Umbau von Sportstätten wie Sporthallen, Schwimmhallen und Sportfreianlagen in Sachsen-Anhalt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt maximal 50 %.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Landesverwaltungsamt fördert ausschließlich Projekte. Fördermittel können lediglich Organisationen, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, beantragen. Ausgeschlossen ist eine Förderung von ausländischen Projekten. Wichtig ist, dass die zu fördernde Sportstätte anschließend mindestens 15 Jahre dem Zuwendungszweck entsprechend genutzt wird. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege jeweils zum 30. September eines Jahres.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe