Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Familien stärken

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt durch jeweilige Förderungen hilfsbedürftige junge Familien und sorgt somit für Stabilität im Alltag.
Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 49a
39112 Magdeburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Familien stärken – Perspektiven eröffnen fördert“

Das Programm hat es sich zur Aufgabe gemacht hilfsbedürftigen jungen Familien durch Unterstützungsangebote unter die Arme zu greifen und eine stabile Basis für das Familienleben zu schaffen. Dies geschieht durch die Förderung von Beratung und Betreuung von Familienbedarfsgemeinschaften durch Familienintegrationscoaches.

Die maximale Förderhöhe beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung bezieht sich auf Projekte im Land Sachsen-Anhalt. Förderfähige Zielgruppen sind Familienbedarfsgemeinschaften mit Kind, bei denen beide Partner arbeitslos und ein Partner nicht älter als 35 Jahre ist bzw. arbeitslose Alleinerziehende nicht älter als 35 Jahre sind.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit