Die Förderziele der Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial)
Das Programm fördert die Schaffung von Sozialwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei stehen die Gemeinden, die die Leerstandsquote von 4 Prozent unterschreiten und in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind, im Fokus. Die Förderung wurde vom Land Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegeben und finanziert Vorhaben in einer durchschnittlichen Höhe von 300.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Ausschließlich Projektvorhaben werden gefördert. Es können nur Unternehmen, die in Mecklenburg-Vorpommern Wohneigentum besitzen, Fördermittel beantragen. Auslandsprojekte sind von der Förderung ausgenommen. Das Förderantragsformular kann auf der Internetseite des Programms heruntergeladen werden. Darüber hinaus stehen dort alle andere notwendigen Formulare bereit. Eine korrekte Anwendung der aufgestellten Richtlinien ist bei allen Prüfungen auf Zuwendungen unerlässlich.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Baukosten gefördert werden. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich Wohnen beziehen muss. Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben.