Die Förderziele des Programms „Landesprogramms Tourismus“
Das Landesprogramm Tourismus fördert Projekte, die die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus im Land Thüringen stärken. Dabei unterstützt das Programm nur Organisationen, die in den Branchen Tourismus, Gastronomie und/oder Freizeit tätig sind.
Der maximale Fördersatz beträgt in der Regel 60 % der förderfähigen Ausgaben bzw. 250.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Vom Programm werden ausschließlich Projekte gefördert. Eine Förderung kann von allen im Land Thüringen ansässigen Organisationen beantragt werden. Förderanfragen können formlos eingereicht werden und sind an die Thüringer Aufbaubank zu richten. Einsendeschluss sind je nach Art des Projekts der 31. März bzw. 31. August.