Förderschwerpunkte der "Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand (Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen - La-ProPaBaWo M-V)"
Das Programm möchte Barrieren im Wohnungsbestand Mecklenburg-Vorpommerns abbauen indem es Wohnungsanpassungsmaßnahmen und Nachrüstungen von Aufzügen finanziert. Es wurde vom Land Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegeben und fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von 200.000 €.Fördervoraussetzung der Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Das LFI fördert ausschließlich Projektvorhaben. Nur Genossenschaften und Privatpersonen, die in Mecklenburg-Vorpommern Wohneigentum besitzen, können Fördermittel beantragen. Dies gilt allerdings nicht für die Förderung von Auslandsprojekten. Das Förderantragsformular kann auf der Internetseite des Programms heruntergeladen werden. Darüber hinaus stehen dort auch andere notwendigen Formulare bereit. Eine korrekte Anwendung der aufgestellten Richtlinien ist bei allen Prüfungen auf Zuwendungen von größter Bedeutung.
Das wird gefördert
Es können nur Baukosten gefördert werden. Es wird nur eine Förderung für den Themenbereich Barrierefreiheit gewährt. Die Förderung "Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand (Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen - La-ProPaBaWo M-V)" wird als Zuschuss gewährt.