Die Förderziele des Programms „Brücken in die Zukunft“
Vorrangiges Ziel des Programms ist die der Stärkung der Investitionstätigkeit sächsischer Gemeinden, Landkreise und kreisfreier Städte zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft.
Voraussetzung für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Sachsen tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm "Brücken in die Zukunft - Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Investkraft)" für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank bereitgestellt. Interessierte Organisationen können Förderanträge direkt beim Fördergeber einreichen.
Das wird durch die Förderung unterstützt
Mit der Förderung werden nur Kosten für die Infrastruktur unterstützt. Die Förderung "Brücken in die Zukunft - Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Investkraft)" wird als Zuschuss ausgezahlt.