Zielsetzung der Förderung der Aquakultur
Die Förderung unterstützt die Gründung, Bewirtschaftung und Modernisierung von Aquakulturen in Schleswig-Holstein. Dabei unterstützt die Förderung nur Organisationen aus dem Bereich Agrarwirtschaft und hat sich auf die Subbranche Fischerei und Aquakultur spezialisiert. Die Förderung wird durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unterstützt.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projekte, als auch laufende Kosten übernommen. Förderberechtigt sind Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Anträge sind an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zu stellen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.