Die Förderziele der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen im Bestand
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) fördert Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohnungen verschiedener Kategorien.
Das Programm wurde 2003 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gegründet und 2021 aktualisiert.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden lediglich Projekte gefördert, deren Organisation in Mecklenburg-Vorpommern tätig ist. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Die Dokumente für einen Förderantrag können auf der Webseite des Programms als Download gespeichert und postalisch oder elektronisch eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden anfallende Baukosten unterstützt. Unterstützung findet jedoch nur das Thema Wohnen. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.