BUKEA – Energiewende in Unternehmen

Das Förderprogramm widmet sich der Förderung von Unternehmen in Hamburg im Hinblick auf effizientere und flexiblere Erzeugung und Nutzung von Energie.
BUKEA
Abteilung Energie
Referat Energiewende in der Wirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Energiewende in Unternehmen“

Das Ziel der Behörde für Umwelt und Energie liegt in der Förderung von Unternehmen in Hamburg im Hinblick auf effizientere und flexiblere Erzeugung und Nutzung von Energie. Vorrangiges Ziel des Programms ist die Förderung von freiwilligen Investitionen in technische Anlagen von Unternehmen, die Energie verbrauchen, speichern oder erzeugen, nämlich:

  • Flexibilisierung des Energieverbrauchs oder der Energieeigenerzeugung eines Unternehmens im Hinblick auf das Angebot von Strom aus erneuerbaren Quellen im Stromnetz
  • Stabilisierung der Stromnetze
  • Einspeisung von Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Wärmenetze außerhalb der Unternehmensgrenzen

Die Förderung erfolgt je nach Art des Projekt entweder in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder eines Darlehens.

Voraussetzungen für die Förderung

Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben. Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der Behörde für Umwelt und Energie einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit