Die Förderziele des Programms „Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF“
Das Bayerisches Landesamt für Pflege vergibt Zuschüsse an Vorhaben, die neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige einrichten, Kurzzeitpflegeplätze schaffen oder mit Einzelprojekten zur Verbesserung der Pflege beitragen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Projekt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, bzw. maximal zwischen 25.000 € und 100.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel des Programms werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben.