Die Förderziele der Zuwendungen für die Durchführung von Projekten zur zukunftssicheren Ausgestaltung des Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt (Einzelprojektrichtlinie)
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat sich der Förderung der Durchführung von Projekten zur zukunftssicheren Ausgestaltung des Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt verschrieben. Maßgebliches Ziel des Programms ist die Entwicklung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausgeprägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt in Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert ausschließlich Projektvorhaben. Fördermittel des Programms werden an Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Verbände vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt haben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung erhalten. Projekte werden mit bis zu 80% der Gesamtsumme bezuschusst.
Interessierte Organisationen müssen zunächst Konzeptvorschläge beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einreichen. Bei positivem Bescheid erfolgt die Antragstellung anschließend beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Förderfähig sind zum Beispiel:
- Berufsorientierung für Jugendliche
- Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Beruf
- Vernetzung regionaler und internationaler arbeitsmarktpolitischer Akteure
- Förderung von Langzeitarbeitslosen und deren Integration in den Arbeitsmarkt