Die Zielsetzung der Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
Das Land Sachsen fördert Projekte, die den Folgen des Strukturwandels in Braunkohleregionen begegnen. Gefördert werden Vorhaben, die zur Verbesserung der wirtschaftlichen Gegebenheiten und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Dazu zählen etwa Investitionen in Infrastruktur, Regionalentwicklung, Digitalisierung, Forschung und Bildung. Auch Projekte in den Bereichen Tourismus sowie Umwelt- und Naturschutz werden unterstützt. Durch verbesserte Standortbedingungen sollen die Regionen nachhaltig gestärkt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte vergeben. Fördermittel beantragen können Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereinigungen sowie Forschungs- und Kultureinrichtungen für Projekte in Sachsen. In der Regel werden bis zu 90% der Gesamtausgaben gefördert.
Anträge auf Förderung müssen online bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.