MASFG – Prämie Arbeitsplätze Langzeitarbeitslose

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit sorgt mit dem Förderprogramm für die Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II

Das Saarland fördert im Rahmen des Programms „ASaar - Arbeit für das Saarland“ Maßnahmen, die Arbeitssuchenden den Berufseinstieg erleichtern. Hintergrund der Förderung ist die Wiedereingliederung insbesondere von Langzeitarbeitslosen in das Berufsleben. Dabei sollen diese Berufserfahrung sammeln, ihr Sozialverhalten trainieren und letztendlich ihren Lebensunterhalt sichern.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung kann von Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen beantragt werden, die im Saarland tätig sind. In der Regel beträgt der Zuschuss maximal 3.000 €, bei gemeinnützigen Organisationen 5.000 €.

Die Antragstellung erfolgt an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Das wird im Detail gefördert

Die antragstellende Organisation erhält die Förderung als Prämie.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe