LLUR – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) fördert investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Weitere Förderungen im Bereich

Ziele der Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) fördert investive Maßnahmen, wie etwa Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen landwirtschaftlicher Unternehmen. Dabei unterstützt die Förderung nur Organisationen aus der Agrarwirtschaft und hat sich dabei auf die Subbranche Landwirtschaft spezialisiert. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird durch das Land Schleswig-Holstein und mit Unterstützung des Bundes und der EU finanziert. Die durchschnittliche Höhe der Förderungen beträgt 400.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Die Förderung kann von Organisationen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, beantragt werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu stellen.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden anfallende Baukosten unterstützt. Bei dieser Förderung muss der Bereich Umweltschutz im Vordergrund stehen. Die Förderung vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit