Die Förderziele des Programms „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“
Dieses Programm hat die Förderung von Kursen zur Erstorientierung und Vermittlung von Werten für Asylbewerber zum Ziel. Es handelt sich dabei um ein Förderprogramm, welches im Rahmen einer bundesweit einheitlichen Projektförderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stattfindet.
Es werden bis zu 90 % der anfallenden Kosten übernommen.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Überdies werden nur Projekte in Bayern unterstützt. Für Projekte im Ausland stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Für die Vergabe der Anträge ist das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zuständig. Förderberechtigt sind Asylbewerber ab dem 15. Lebensjahr sowie alle anerkannten Asylbewerber, die noch keine zwei Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben.