Die Förderziele des Landesprogramms Wirtschaft – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte, die sich die nachhaltige Gestaltung des Wärmesektors zum Ziel gesetzt haben. Unterstützt werden etwa Vorhaben, die sich mit erneuerbaren Energien beschäftigen. Es werden bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben übernommen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Fördermittel können von Kommunen, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen aus Schleswig-Holstein beantragt werden. Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 1 Mio. €.
Interessierte Organisationen können Förderanträge jederzeit bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einreichen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.