Die Zielsetzung der Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Der Bund fördert Kunst- und Kulturprojekte mit polnischem Bezug. Unterstützt werden sowohl deutsch-polnische Vorhaben als auch rein polnische Projekte in Deutschland. Förderfähig sind alle Kunstrichtungen, wie etwa bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik oder Fotografie.
Thematisch können Projekte beispielsweise eine Verbindung zur polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland aufweisen, die Pflege polnischer Traditionen in Deutschland anstreben oder zur Verständigung zwischen Polen und Deutschland beitragen.
Die Höhe der Förderung kann bis zu 20.000 € betragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt ausschließlich für Projekte. Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen und Kommunen aus ganz Deutschland.
Anträge auf Förderung können jederzeit bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.