Die Zielsetzung des Förderprogramms kulturelle Leitungskräfte
Die Thüringer Staatskanzlei fördert den Ausbau von Arbeitsplätzen im Kulturbereich. Die Förderung wird für die Schaffung von festangestellten kulturellen Leitungskräften gewährt. Durch das Programm soll die kulturelle Vielfalt in Thüringen erhalten und erweitert werden. Eine Vollzeitstelle wird mit bis zu 3.360 € monatlich bezuschusst.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann von Verbänden und Vereinigungen aus Thüringen beantragt werden. Vorhaben im Ausland werden nicht berücksichtigt.
Anträge auf Förderung müssen bis zum 30.06. eines jeden Jahres an die Thüringer Staatskanzlei gerichtet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.