Die Zielsetzung des Förderprogramms „Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener“
Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte zur Betreuung und Versorgung schwerkranker junger Menschen bis zum 20. Lebensjahr. Ziel ist es, flächendeckend eine verbesserte Versorgungssituation zu schaffen.
Neben Vorhaben, die zum Ausbau des Angebots beitragen, werden auch Initiativen gefördert, die sich dafür einsetzen, dass Personen der Zielgruppe möglichst lange von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden können. Auch Bauvorhaben, die Vernetzung von Akteuren und Maßnahmen sowie die Weiterbildung von Pflegekräften und Angehörigen werden gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird ausschließlich für Projektvorhaben gewährt. Antragsberechtigt sind Kommunen, Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen aus Niedersachsen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Es werden bis zu 80% der Gesamtausgaben finanziert, in bestimmten Fällen bis zu 100%.
Die geplanten Maßnahmen müssen sich an junge Menschen bis zum 20. Lebensjahr richten, die schwerwiegende (chronische) Erkrankungen oder schwere körperliche, geistige oder seelische Behinderungen haben. Diese müssen dadurch pflegebedürftig sein, eine 24-h-Betreuung benötigen, eine eingeschränkte Lebenserwartung haben oder unmittelbar vom Tod bedroht sein.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dieser kann sowohl für Personal- als auch für Sachausgaben verwendet werden.