Die Zielsetzung des Förderprogramms „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie)“
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) unterstützt Projekte zum Ausbau der touristischen Infrastruktur in Niedersachsen. Ziel ist es, die Attraktivität und letztlich die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Regionen zu stärken.
Gefördert werden beispielsweise Vorhaben, die touristische Regionen wie Heilbäder oder Kurorte mit neuen Konzepten interessanter für Besucher machen. Dazu zählen etwa die Schaffung barrierefreier Angebote, Vorhaben im Bereich Digitalisierung sowie Projekte, die auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz abzielen. Die Höhe der Förderung hängt von der Zielregion und der Art der Maßnahme ab und kann bis zu 3 Mio. € betragen.
Das Programm finanziert sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Verbände, Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen und Kommunen aus Niedersachsen. Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.