NRW.BANK – Universalkredit

Das Programm fördert gewerbliche Vorhaben im In- und Ausland, die einen positiven wirtschaftlichen Erfolg für das Land Nordrhein- Westfalen versprechen.
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „NRW.BANK Universalkredit“

Die NRW.BANK fördert Existenzgründer, mittelständische Unternehmen und Freiberufler durch Darlehen zur Finanzierung von unternehmerischen Vorhaben und Investitionen, die einen dauerhaften Nutzen für das Land NRW bieten.

Dabei fokussiert sich die Förderung auf die Branchen Existenzgründung und Unternehmensfinanzierung. Unterstützt werden vor allem Investitionen in den folgenden Bereichen:

  • Unternehmensgründung
  • Wachstum und Erweiterung von Unternehmen
  • Betriebsmittel
  • Soforthilfe bei Unwetterschäden

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens in einer durchschnittlichen Höhe von 10.000.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden Projektvorhaben mit Investitionsort im Bundesland Nordrhein-Westfalen unterstützt. Auch Vorhaben im Ausland können gefördert werden, solange der Sitz des Unternehmens in Nordrhein-Westfalen liegt. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Organisationen müssen den Förderantrag zunächst bei ihrer Hausbank einreichen. Diese leitet den Antrag anschließend an die NRW.BANK weiter. Das benötigte Formular steht auf der Internetseite des Förderprogramms zur Verfügung.

Das wird im Detail gefördert

Darlehen werden ausschließlich an mittelständische Unternehmen und Existenzgründer vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Ja

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe