Die Zielsetzung des Programms Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Das Ziel des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz liegt in der Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse in Nordrhein-Westfalen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Branchen Agrarwirtschaft, Konsum und FMCG gelegt.
Ziel des Programms ist es, zur Absatzstimulierung von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen beizutragen sowie die Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte zu stärken.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung können für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Es werden keine Projekte im Ausland berücksichtigt.
Die Förderanträge können beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz per Post oder E-Mail eingereicht werden. Notwendige Antragsformulare sowie Förderrichtlinien sind auf der Webseite des Fördergebers zu finden. Die Förderrichtlinien wurden zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden finanzielle Zuschüsse vergeben. Es werden verschiedene Maßnahmen gefördert, so beispielsweise:
- Teilnahme an Messen und Ausstellungen
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Teilnahme an Qualitätsregelungen