Die Förderziele des Programms „Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren“
Das Programm fördert die Weiterentwicklung von ausgewählten ÜBS zu Kompetenzzentren (Komzet), die Modernisierungen von Ausstattung und Gebäuden sowie Umstrukturierungen von ÜBS.
Der Bund fördert seit 1973 den Auf- und Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten. Das Programm gewährt einen Zuschuss in Höhe von maximal 20 % der Gesamtkosten.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden Projektvorhaben gefördert. Voraussetzung ist, dass die Bildungsstätte zu mehr als 50 % für überbetriebliche Berufsausbildung genutzt wird. Organisationen aus Niedersachsen sind berechtigt Fördergelder zu beantragen, Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Förderanträge von Berufsbildungsstätten mit dem Schwerpunkt der Berufsausbildung können schriftlich eingereicht werden.