Die Förderziele der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bezuschusst Energieberatungen für Gebäude, Anlagen, Systeme und Organisationen. Ziel ist es, den Energieaufwand von Investitionen einzuschätzen und somit eine Grundlage für die Kaufentscheidung zu bilden. Teil der Energieberatung sind etwa die Inspektion und Analyse des Energieverbrauchs der Investitionsobjekte sowie das Aufzeigen von Einsparpotenzialen.
Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme. Förderfähig sind bis zu 80% der Beratungskosten.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Fördermittel können von Kommunen, Verbänden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen aus ganz Deutschland beantragt werden.
Anträge auf Förderung können jederzeit über ein Online-Portal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.